Glossar: Recht

Erbbaurecht

Erbbaurecht senkt den Kaufpreis, bringt aber laufenden Erbbauzins und Laufzeit-Risiken.

Definition: Erbbaurecht

Erbbaurecht ist das Recht, ein Gebäude auf fremdem Grund zu errichten und zu nutzen – gegen Zahlung eines Erbbauzinses. Typische Laufzeiten liegen bei 60–99 Jahren, was Finanzierung und Wiederverkaufswert beeinflusst.

Einleitung

Mit Erbbaurecht kaufen Sie nicht das Grundstück – Sie kaufen das Nutzungsrecht daran. Das senkt den Kapitalbedarf, erhöht aber die laufenden Kosten durch den Erbbauzins.

Für Investoren ist entscheidend: Restlaufzeit, Vertragsbedingungen (Heimfall, Anpassung) und Finanzierbarkeit.

Ausführliche Definition

Erbbaurechte werden im Grundbuch eingetragen. Sie laufen typischerweise 60–99 Jahre. Als Entgelt wird ein Erbbauzins gezahlt (oft 3–6% des Grundstückswerts p.a.). Am Ende kann ein Heimfall eintreten – das Gebäude fällt an den Grundstückseigentümer, meist gegen Entschädigung.

Bedeutung für Immobilieninvestoren

Erbbaurecht kann Zugang zu Lagen ermöglichen, die sonst zu teuer wären. Gleichzeitig reduziert die begrenzte Restlaufzeit häufig den Marktwert und kann die Finanzierung erschweren.

Für die Bewertung spielt auch der Bodenwert und ggf. ein Wertgutachten eine Rolle.

Praxisbeispiel (mit Zahlen)

Vergleich: Volleigentum 500.000 € (Grundstück 180.000 €, Gebäude 320.000 €) vs. Erbbaurecht 340.000 € plus 6.300 €/Jahr Erbbauzins, Restlaufzeit 72 Jahre.

Investor-Check

Je kürzer die Restlaufzeit (oft kritisch unter 50 Jahren), desto schwieriger werden Wiederverkauf und Finanzierung.

Vorteile und Nachteile

Vorteile Nachteile
  • Geringerer Kaufpreis und Eigenkapitalbedarf
  • Zugang zu attraktiven Grundstücken/Lagen
  • Kapital bleibt für weitere Investments frei
  • Teilweise gute Verhandlungsposition durch Marktabschlag
  • Laufender Erbbauzins reduziert Cashflow
  • Begrenzte Laufzeit senkt Wiederverkaufswert
  • Finanzierung oft schwieriger (Banken/Risiko Restlaufzeit)
  • Vertragliche Risiken (Heimfall, Anpassungsklauseln)

Tipps für die Praxis

Praktische Tipps im Überblick

  1. Restlaufzeit prüfen: unter 50 Jahren wird es oft kritisch.
  2. Vertrag anwaltlich prüfen lassen (Heimfall, Anpassung, Entschädigung).
  3. Erbbauzins und mögliche Erhöhungen langfristig kalkulieren.
  4. Wert und Bodenanteil sauber bewerten (vgl. Bodenwert).
  5. Bei Exit-Strategie: Wiederverkaufsfähigkeit früh mitdenken.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert am Ende der Laufzeit?
Häufig tritt Heimfall ein: Das Gebäude fällt an den Grundstückseigentümer. Meist ist eine Entschädigung geregelt – Details stehen im Erbbaurechtsvertrag.
Warum finanzieren Banken Erbbaurechte zurückhaltender?
Weil die Laufzeit begrenzt ist und der Erbbauzins den Cashflow belastet. Je kürzer die Restlaufzeit, desto höher das Risiko für Bank und Käufer.
Welche typischen Fehler sollten Sie bei Erbbaurecht vermeiden?

In der Praxis passieren häufig drei typische Fehler:

  • Zu optimistisch kalkulieren: ohne Puffer für Kosten, Zeit und Risiken.
  • Unterlagen/Vertragsdetails nicht prüfen: wichtige Klauseln, Fristen oder Eintragungen werden übersehen.
  • Keine Gesamtstrategie: Finanzierung, Steuern und Exit nicht zusammen denken.

Orientieren Sie sich zusätzlich an den verwandten Begriffen unten – dort finden Sie die wichtigsten Zusammenhänge.

Verwandte Begriffe

Fazit

Erbbaurecht kann eine clevere Alternative sein – wenn Restlaufzeit, Erbbauzins und Vertragsklauseln sauber geprüft werden. Ohne Prüfung drohen Rendite- und Exit-Probleme.

Hinweis

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung (z. B. durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Finanzierungsexperten).

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