Glossar: Finanzierung

Vorfälligkeitsentschädigung

VFE kann beim Verkauf teuer werden – nach 10 Jahren gibt es oft ein Sonderkündigungsrecht ohne VFE.

Definition: Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigung ist die Entschädigung, die Banken bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens innerhalb der Zinsbindung verlangen können. Sie kann je nach Restschuld und Restlaufzeit mehrere tausend Euro betragen.

Einleitung

Wer vor Ende der Zinsbindung verkauft oder umschuldet, stößt oft auf die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE).

Für Investoren ist sie relevant bei Exit-Planung, Anschlussfinanzierung (Forward-Darlehen) und Sonderkündigungsrechten.

Ausführliche Definition

Eine VFE fällt typischerweise an, wenn Sie ein Darlehen innerhalb der Zinsbindung freiwillig vorzeitig ablösen (z. B. Verkauf). Keine VFE kann anfallen bei variablen Darlehen oder bei gesetzlichem Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (je nach Vertrag).

Bedeutung für Investoren

VFE kann die Rendite eines Verkaufs deutlich reduzieren. Daher sollte Exit-Planung immer die Kreditbedingungen enthalten.

Praxisbeispiel (mit Zahlen)

Darlehen 2022 aufgenommen, Verkauf 2025 (nach 3 Jahren): Restschuld 270.000 €, Restlaufzeit Zinsbindung 12 Jahre.

Typische Größenordnung

Geschätzte VFE: 5.000–10.000 € (abhängig von Zinsniveau und Bankberechnung).

Alternative: Nach 10 Jahren (z. B. 2032) Sonderkündigungsrecht nutzen → keine VFE.

Vorteile und Nachteile

Vorteile Nachteile
  • Banken kalkulieren Risiko planbar, dadurch oft günstigere Zinsangebote möglich
  • Schützt Bank vor Zinsschaden (Systemlogik)
  • Kann bei Planung (10-Jahres-Regel) vermeidbar sein
  • Motiviert langfristige Finanzierungsstrategie
  • Kann Verkauf/Umschuldung teuer machen
  • Höhe ist komplex und schwer prüfbar
  • Kann Rendite stark reduzieren
  • Fehlerhafte Berechnungen kommen vor (Prüfung nötig)

Tipps für die Praxis

Praktische Tipps im Überblick

  1. Vor Verkauf Restlaufzeit und Zinsbindungsfrist prüfen.
  2. Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren einplanen, wenn möglich.
  3. VFE-Berechnung prüfen lassen (Fehler sind nicht selten).
  4. Sondertilgungen nutzen, um Restschuld zu senken (Sondertilgung).
  5. Forward-/Anschlussstrategie berücksichtigen (Forward-Darlehen).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Häufig nach Ausübung eines gesetzlichen Sonderkündigungsrechts nach 10 Jahren oder bei variablen Darlehen. Details hängen vom Vertrag ab.
Kann ich die VFE vermeiden?
Teilweise: über Sonderkündigungsrecht, rechtzeitige Planung, Sondertilgungen oder vertragliche Regelungen. Eine individuelle Prüfung ist sinnvoll.
Welche typischen Fehler sollten Sie bei Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?

In der Praxis passieren häufig drei typische Fehler:

  • Zu optimistisch kalkulieren: ohne Puffer für Kosten, Zeit und Risiken.
  • Unterlagen/Vertragsdetails nicht prüfen: wichtige Klauseln, Fristen oder Eintragungen werden übersehen.
  • Keine Gesamtstrategie: Finanzierung, Steuern und Exit nicht zusammen denken.

Orientieren Sie sich zusätzlich an den verwandten Begriffen unten – dort finden Sie die wichtigsten Zusammenhänge.

Verwandte Begriffe

Fazit

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein klassischer Rendite-Killer bei ungeplantem Verkauf. Wer Zinsbindung und Exit früh plant, kann Kosten oft vermeiden oder reduzieren.

Hinweis

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung (z. B. durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Finanzierungsexperten).

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