Glossar: Finanzierung

Fälligkeit

Fälligkeit steuert, wann Sie zahlen müssen – beim Immobilienkauf besonders wichtig für Finanzierung und Fristen.

Definition: Fälligkeit

Fälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem eine Zahlung zu leisten ist. Beim Immobilienkauf wird die Kaufpreisfälligkeit meist erst nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z. B. Auflassungsvormerkung) ausgelöst.

Einleitung

Beim Immobilienkauf ist die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung ein kritischer Meilenstein – sie muss zur Finanzierung passen.

Wer zu spät zahlt, riskiert Verzugszinsen und im Extremfall Vertragsprobleme. Häufig hängt das Thema mit Finanzierungsbestätigung und Zwischenfinanzierung zusammen.

Ausführliche Definition

Die Kaufpreisfälligkeit tritt ein, wenn alle im Kaufvertrag definierten Voraussetzungen erfüllt sind, z. B.:

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Vorliegen notwendiger Genehmigungen (z. B. Verwalterzustimmung)
  • Löschungsunterlagen für alte Grundpfandrechte

Der Notar versendet dann meist eine Fälligkeitsmitteilung mit Zahlungsfrist.

Bedeutung für Käufer/Investoren

Die Fälligkeit muss mit der Auszahlung der Bank synchronisiert werden. Planen Sie Puffer ein – insbesondere, wenn Zwischenfinanzierungen oder Objektverkaufserlöse im Spiel sind.

Praxisbeispiel (mit Zahlen)

Timeline: Kaufvertrag 15. März → Fälligkeitsmitteilung 10. April → Zahlungsfrist 14 Tage (bis 24. April).

Verzugskosten

Bei 280.000 € Kaufpreis können Verzugszinsen (z. B. 5 Prozentpunkte über Basiszins) grob ≈ 38 € pro Tag ausmachen – abhängig vom Basiszins.

Vorteile und Nachteile

Vorteile Nachteile
  • Schützt Käufer: Zahlung erst, wenn rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind
  • Klarer Prozess über Notar/Fälligkeitsmitteilung
  • Reduziert Risiko, „zu früh“ zu zahlen
  • Planbarkeit durch Fristen und Mitteilung
  • Zeitliche Verzögerungen möglich (Genehmigungen, Löschungen)
  • Bei schlechter Abstimmung drohen Verzugszinsen
  • Zwischenfinanzierung kann nötig werden
  • Hoher Koordinationsaufwand zwischen Notar, Bank, Verkäufer

Tipps für die Praxis

Praktische Tipps im Überblick

  1. Finanzierung frühzeitig so vorbereiten, dass Auszahlung rechtzeitig möglich ist.
  2. Notar-Fälligkeitsvoraussetzungen im Vertrag verstehen (Was fehlt oft?).
  3. Bei Engpässen: rechtzeitig mit Bank über Zwischenfinanzierung sprechen.
  4. Verkäufer bei Verzögerungen transparent informieren, um Konflikte zu vermeiden.
  5. Zahlungsfristen konsequent einhalten – Verzugsfolgen sind teuer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann wird der Kaufpreis fällig?
In der Regel erst nach Fälligkeitsmitteilung des Notars, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Auflassungsvormerkung, Genehmigungen).
Was passiert, wenn ich zu spät zahle?
Es können Verzugszinsen und Schadensersatzansprüche entstehen; je nach Vertrag kann auch ein Rücktritt möglich sein.
Welche typischen Fehler sollten Sie bei Fälligkeit vermeiden?

In der Praxis passieren häufig drei typische Fehler:

  • Zu optimistisch kalkulieren: ohne Puffer für Kosten, Zeit und Risiken.
  • Unterlagen/Vertragsdetails nicht prüfen: wichtige Klauseln, Fristen oder Eintragungen werden übersehen.
  • Keine Gesamtstrategie: Finanzierung, Steuern und Exit nicht zusammen denken.

Orientieren Sie sich zusätzlich an den verwandten Begriffen unten – dort finden Sie die wichtigsten Zusammenhänge.

Verwandte Begriffe

Fazit

Fälligkeitstermine sind kein Detail, sondern der Moment, an dem alles zusammenläuft: Notar, Grundbuch, Bankauszahlung. Wer sauber plant, spart Geld und Stress.

Hinweis

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung (z. B. durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Finanzierungsexperten).

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