Glossar: Finanzierung

Finanzierungsbestätigung

Finanzierungsbestätigung ist nicht gleich Kreditzusage – verstehen Sie die Unterschiede vor Vertragsabschluss.

Definition: Finanzierungsbestätigung

Finanzierungsbestätigung ist eine Bankbestätigung, dass eine Finanzierung grundsätzlich möglich ist. Häufig ist sie unverbindlich und unterscheidet sich von der verbindlichen Finanzierungszusage.

Einleitung

Makler und Verkäufer fragen oft nach einer Finanzierungsbestätigung – sie soll zeigen, dass Sie zahlungsfähig sind.

Wichtig: Eine Bestätigung ist nicht automatisch eine verbindliche Zusage. Für die finanzielle Machbarkeit sind außerdem Beleihungswert und Effektivzins entscheidend.

Ausführliche Definition

Unverbindlich vs. verbindlich

  1. Unverbindliche Finanzierungsbestätigung: „grundsätzliche Bereitschaft“ unter Vorbehalt (Unterlagen, Objektprüfung).
  2. Verbindliche Finanzierungszusage: rechtlich bindende Zusage zu konkreten Konditionen (nach Prüfung).

Bedeutung für Käufer und Verkäufer

Für Verkäufer erhöht eine Bestätigung die Sicherheit – ersetzt aber nicht die endgültige Kreditentscheidung. Käufer sollten vermeiden, sich allein auf eine unverbindliche Bestätigung zu verlassen.

Praxis-Tipp

Im Kaufvertrag kann eine Finanzierungsklausel sinnvoll sein, damit bei platzen der Finanzierung keine unnötigen Schäden entstehen.

Praxisbeispiel (mit Zahlen)

Szenario: Kaufpreis 450.000 €, Eigenkapital 90.000 €. Die Bank bestätigt „Finanzierung grundsätzlich darstellbar“ bis 360.000 € – aber erst nach Objekt- und Unterlagenprüfung.

Kommt die Bank später wegen niedrigem Beleihungswert nur auf 320.000 € Kredit, entsteht eine Lücke von 40.000 € – trotz Bestätigung.

Vorteile und Nachteile

Vorteile Nachteile
  • Erhöht Glaubwürdigkeit gegenüber Verkäufer/Makler
  • Kann Verhandlungsposition verbessern (schneller Abschluss)
  • Hilft, groben Finanzierungsrahmen früh zu klären
  • Reduziert Risiko, dass Angebot ignoriert wird
  • Oft unverbindlich und unter Vorbehalt
  • Kann falsche Sicherheit geben
  • Objektbewertung (Beleihungswert) kann später abweichen
  • Vertrag ohne Finanzierungsklausel kann riskant sein

Tipps für die Praxis

Praktische Tipps im Überblick

  1. Klar unterscheiden: „unverbindlich“ vs. „verbindliche Zusage“.
  2. Als Käufer: Finanzierung frühzeitig mit vollständigen Unterlagen vorbereiten.
  3. Als Verkäufer: vor Notartermin eher verbindliche Zusage verlangen.
  4. Finanzierungsklausel im Kaufvertrag prüfen/vereinbaren.
  5. Parallel Konditionen über Effektivzins vergleichen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist eine Finanzierungsbestätigung rechtlich bindend?
Meist nicht. Viele Bestätigungen stehen unter Vorbehalt (Unterlagen, Objektbewertung). Eine bindende Zusage ist die Finanzierungszusage.
Wann sollte ich eine verbindliche Zusage haben?
Spätestens vor dem Notartermin – idealerweise mit final geprüften Unterlagen und Objektbewertung.
Welche typischen Fehler sollten Sie bei Finanzierungsbestätigung vermeiden?

In der Praxis passieren häufig drei typische Fehler:

  • Zu optimistisch kalkulieren: ohne Puffer für Kosten, Zeit und Risiken.
  • Unterlagen/Vertragsdetails nicht prüfen: wichtige Klauseln, Fristen oder Eintragungen werden übersehen.
  • Keine Gesamtstrategie: Finanzierung, Steuern und Exit nicht zusammen denken.

Orientieren Sie sich zusätzlich an den verwandten Begriffen unten – dort finden Sie die wichtigsten Zusammenhänge.

Verwandte Begriffe

Fazit

Eine Finanzierungsbestätigung ist hilfreich – aber nur dann wertvoll, wenn Sie wissen, wie unverbindlich sie sein kann. Für Sicherheit zählt die verbindliche Zusage.

Hinweis

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung (z. B. durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Finanzierungsexperten).

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